Webdesign · Zahnarztpraxen
Websites für
Zahnarztpraxen
Die meisten Menschen suchen eine Zahnarztpraxis, wenn sie Angst haben oder Schmerzen. Die Website entscheidet in wenigen Sekunden, ob sie anrufen oder weiterklicken. Ich baue Praxis-Seiten, die ruhig wirken, Vertrauen aufbauen und die wichtigsten Fragen beantworten, bevor sie gestellt werden.
Festpreise ab 790 €, Endpreise ohne Umsatzsteuer · Pakete ansehen ↓
Kennst du das?
Drei typische Stolpersteine
für Zahnarztpraxen
Die Seite listet Leistungen in Fachsprache, Patienten verstehen nicht, was das für sie bedeutet.
Angstpatienten finden nichts, was ihnen die Angst nimmt, und rufen deshalb nicht an.
Termine laufen komplett über das Telefon, und niemand nimmt ab, wenn die Praxis voll ist.
Das gehört drauf
Was eine Seite für Zahnarztpraxen
wirklich können muss
- ✓ Das Team mit echten Fotos, denn Patienten wählen Menschen, nicht Geräte
- ✓ Leistungen in normaler Sprache erklärt, mit dem Fachbegriff daneben
- ✓ Ein eigener Abschnitt für Angstpatienten, wenn ihr sie behandelt
- ✓ Sprechzeiten, Anfahrt und Parkplätze sofort auffindbar
- ✓ Online-Terminanfrage oder Anbindung an euer Terminsystem
Pflicht und Praxis
Was auf die Website einer Zahnarztpraxis gehört: Impressum, Werberecht und Notdienst
Für euer Impressum verlangt § 5 DDG neben Name, Anschrift und schneller Kontaktmöglichkeit bei reglementierten Berufen wie eurem weitere Angaben: die Kammer, hier die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt dem Staat, der sie verliehen hat, und die Berufsordnung mit dem Hinweis, wo sie abrufbar ist. Ob noch mehr hineingehört, klärt im Einzelfall die Kammer oder eine Anwaltskanzlei.
Die Berufsordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein erlaubt in § 21 sachliche Informationen über eure Tätigkeit und verlangt dabei Namen und Berufsbezeichnung, bei Gemeinschaftspraxen aller beteiligten Zahnärzte, ausdrücklich auch auf einer Homepage. Berufswidrig sind anpreisende, irreführende, herabsetzende oder vergleichende Werbung, Superlative, die Behauptung einer Alleinstellung und Texte, die nur die positiven Seiten einer Behandlung herausstellen.
Für Bilder setzt § 11 Heilmittelwerbegesetz Grenzen, sobald sich die Werbung an Patienten richtet: Verboten sind Bilder, die Veränderungen des Körpers durch Krankheit oder Schädigung missbräuchlich, abstoßend oder irreführend zeigen. Bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit (§ 1 HWG) ist der Vorher-Nachher-Vergleich ganz untersagt. Ob ein Motiv darunter fällt, klärt im Einzelfall die Kammer oder eine Anwaltskanzlei.
Den zahnärztlichen Notfallbereitschaftsdienst teilt nach der Notdienstordnung, Anlage 2 der Berufsordnung, die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein in Abstimmung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein. Patienten finden die diensthabenden Praxen auf zahnaerztlicher-notdienst-sh.de, der Notdienstseite der Kammer. Ein gut sichtbarer Link dorthin hilft allen, die am Wochenende oder an Feiertagen Zahnschmerzen haben.
Einordnung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall klärt das die zuständige Kammer oder eine Kanzlei. Stand: 27.09.2026.
Klare Preise
Vier Pakete,
Endpreise
Der Preis steht vorher schriftlich fest. Kein Stundensatz, kein „auf Anfrage", und keine Umsatzsteuer, die später dazukommt.
Für die meisten Zahnarztpraxen passt das Marke-Paket: 5 Seiten plus bis zu 3 Unterseiten für Leistungen bieten Platz für Team, Behandlungen und einen eigenen Bereich für Angstpatienten, und die FAQ mit 15 bis 20 Fragen erklärt Behandlungen und Praxisablauf. Schema.org und die Google Search Console gehören zum Paket dazu.
Lite
Landing Page
790 €
- ✓1 fokussierte Seite
- ✓Mobile-first, schnell geladen
- ✓Texte im Feinschliff
- ✓fertig in 3 bis 5 Tagen
Starter
One-Pager
1.490 €
- ✓Voller One-Pager
- ✓Verkaufstexte und Basis-SEO
- ✓Konkurrenz-Check der Top 3
- ✓fertig in rund einer Woche
Marke
Brand Site
2.900 €
- ✓Mehrseitig, eigenes Logo
- ✓Echtes SEO mit Schema.org
- ✓Lead-Magnet-Funnel
- ✓fertig in 2 bis 3 Wochen
Business
Vollausstattung
4.500 €
- ✓Bis 8 Seiten, mehrsprachig
- ✓Produkt-Schaufenster mit Stripe
- ✓Eigene KI-Bildwelt
- ✓fertig in 4 bis 6 Wochen
Danach auf Wunsch: Technik-Pflege ab 49 € im Monat oder laufende Sichtbarkeit ab 299 € im Monat, beides monatlich kündbar.
Noch Fragen?
Häufige Fragen von
Zahnarztpraxen
Was kostet eine Website für Zahnarztpraxen?
Die Preise stehen vorher schriftlich fest: Landing Page ab 790 €, One-Pager ab 1.490 €, mehrseitige Marken-Website ab 2.900 €, Vollausstattung ab 4.500 €. Das sind Endpreise, es kommt keine Umsatzsteuer obendrauf. Für die meisten Zahnarztpraxen passt das Marke-Paket: 5 Seiten plus bis zu 3 Unterseiten für Leistungen bieten Platz für Team, Behandlungen und einen eigenen Bereich für Angstpatienten, und die FAQ mit 15 bis 20 Fragen erklärt Behandlungen und Praxisablauf. Schema.org und die Google Search Console gehören zum Paket dazu.
Dürfen wir als Praxis überhaupt so werben?
Heilberufe unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz und der Berufsordnung. Das heißt vor allem: keine Heilversprechen, keine Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit, keine Bilder, die Veränderungen des Körpers durch Krankheit oder Schädigung missbräuchlich, abstoßend oder irreführend zeigen, keine vergleichende Werbung. Sachlich informieren ist erlaubt, und genau so schreibe ich die Texte.
Können Patienten online Termine buchen?
Wenn ihr ein Terminsystem nutzt, binde ich es ein. Wenn nicht, bauen wir eine einfache Terminanfrage, die in eurem Postfach landet. Eine echte Online-Buchung ohne System ist möglich, muss aber zum Praxisablauf passen.
Was muss ins Impressum unserer Praxis-Website?
Neben Name, Anschrift und einer schnellen Kontaktmöglichkeit verlangt § 5 DDG bei reglementierten Berufen wie eurem: die Kammer, also die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, die gesetzliche Berufsbezeichnung Zahnarzt oder Zahnärztin samt dem Staat, der sie verliehen hat, und die Berufsordnung mit dem Hinweis, wo sie abrufbar ist. Ob weitere Angaben nötig sind, klärt im Einzelfall die Kammer oder eine Anwaltskanzlei. Den festen Platz dafür plane ich ein, die Angaben liefert ihr.
Dürfen wir Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen zeigen?
Das Heilmittelwerbegesetz zieht in § 11 zwei Grenzen: Bilder, die Veränderungen des Körpers durch Krankheit oder Schädigung missbräuchlich, abstoßend oder irreführend zeigen, sind in Werbung für Patienten verboten, und bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit ist der Vorher-Nachher-Vergleich ganz untersagt. Ob ein Motiv zulässig ist, klärt im Einzelfall die Kammer oder eine Anwaltskanzlei. Behandlungen lassen sich auch ohne solche Bilder verständlich erklären, mit Text und Fotos von Team und Praxis.
Baust du mit WordPress?
Nein. Ich baue mit Astro, ohne Plugins und ohne Datenbank. Das bedeutet: nichts, was sich selbst aktualisieren muss, keine Plugin-Lücken, und schlanke Seiten, deren Ladezeit ich bei der Übergabe messe und dir zeige.
Und wenn die Seite steht, was passiert dann?
Auf Wunsch arbeite ich weiter: Technik-Pflege ab 49 € im Monat, oder Sichtbarkeit ab 299 € im Monat mit regelmäßigen Artikeln, Antworten auf Google-Bewertungen und einem Monatsreport. Beides ist monatlich kündbar und freiwillig.
Erster Schritt
Lass uns kurz
darüber reden
Erzähl mir in zwei Sätzen, worum es geht. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden und sage dir ehrlich, welches Paket passt, oder dass du gerade keins brauchst.
Oder zuerst der kostenlose Sichtbarkeits-Check deiner jetzigen Seite.
Andere Branchen
Ich baue auch für
diese Berufe
Deine Branche ist nicht dabei? Schreib mir trotzdem, die Arbeitsweise ist dieselbe.