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Volha · Tomilin

Webdesign · Restaurants und Cafés

Websites für
Restaurants und Cafés

Gäste entscheiden schnell, oft unterwegs und hungrig. Sie wollen drei Dinge sehen: was es gibt, wann offen ist, wie man einen Tisch bekommt. Ich baue Gastro-Seiten, die genau das sofort liefern, statt die Karte als PDF zu verstecken.

Festpreise ab 790 €, Endpreise ohne Umsatzsteuer · Pakete ansehen ↓

Kennst du das?

Drei typische Stolpersteine
für Restaurants und Cafés

Die Speisekarte liegt als PDF auf der Seite und ist am Handy unlesbar.

Öffnungszeiten stehen auf der Seite anders als bei Google, Gäste stehen vor der Tür.

Reservierungen laufen nur telefonisch, genau dann, wenn im Service niemand Zeit hat.

Das gehört drauf

Was eine Seite für Restaurants und Cafés
wirklich können muss

  • ✓ Die Karte als echte Seite, nicht als PDF, damit Google und Gäste sie lesen können
  • ✓ Öffnungszeiten an einer Stelle pflegen, auch für das Google-Profil
  • ✓ Reservierung mit einem Klick, per Formular oder eingebundenem Dienst
  • ✓ Echte Fotos von Räumen und Tellern, keine Stockbilder fremder Gerichte
  • ✓ Hinweise zu Anfahrt, Parken, Terrasse, Hund und Barrierefreiheit

Pflicht und Praxis

Was auf die Website eines Restaurants oder Cafés gehört

Für lose abgegebene Speisen, also die Gerichte auf eurer Karte, verlangt § 4 LMIDV Angaben zu den Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen. Sie müssen gut sichtbar vor der Bestellung vorliegen, etwa in der Speisekarte oder auf einem Aushang. Mündlich darf das Personal nur informieren, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten vorliegt, Gäste sie auf Nachfrage einsehen können und ein gut sichtbarer Hinweis im Lokal darauf verweist.

Eine reine Info-Website ohne Bestellung muss nach § 4 LMIDV und Art. 14 LMIV keine Allergene nennen. Anders ist es, wenn ihr die Allergene im Lokal über die Online-Karte bereitstellt: Dann verlangt § 4 Abs. 3 LMIDV einen Hinweis bei den Speisen oder per Aushang, wie die Angaben zu finden sind, und sie müssen unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ob ein QR-Code am Tisch reicht, regelt die Vorschrift nicht ausdrücklich.

Sobald Gäste über die Website kostenpflichtig bestellen können, etwa zur Lieferung, gilt Art. 14 LMIV: Die Allergenangaben müssen vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein, in der Online-Karte oder über ein anderes geeignetes Mittel, das ihr eindeutig nennt, ohne Zusatzkosten für die Gäste. Das Kammergericht Berlin hat 2018 entschieden, dass Angaben erst bei der Lieferung an der Haustür zu spät kommen (Besprechung).

Für die Karte im Lokal verlangt § 13 PAngV ein Preisverzeichnis, zusätzlich eines neben dem Eingang, und die Preise müssen Bedienungsgeld und alle sonstigen Zuschläge enthalten. Für die Karte auf der Website gilt § 3 PAngV: Wer Verbrauchern gegenüber mit Preisen wirbt, nennt Gesamtpreise, also einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Ein Pflichtzuschlag, der erst auf der Rechnung auftaucht, passt zu keiner der beiden Regeln.

Die Einhaltung des Lebensmittelrechts überwachen die Kreise: im Kreis Segeberg die Lebensmittelüberwachung in Bad Segeberg, im Kreis Pinneberg die Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Kreisverwaltung in Elmshorn, im Kreis Stormarn der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Segeberg und Stormarn nennen die Beratung von Lebensmittelbetrieben ausdrücklich als Aufgabe, dort könnt ihr bei Fragen zur eigenen Karte nachfragen.

Einordnung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall klärt das die zuständige Kammer oder eine Kanzlei. Stand: 27.09.2026.

Klare Preise

Vier Pakete,
Endpreise

Der Preis steht vorher schriftlich fest. Kein Stundensatz, kein „auf Anfrage", und keine Umsatzsteuer, die später dazukommt.

Für ein einzelnes Restaurant oder Café passt meist Starter (One-Pager, 1.490 €): Karte, Öffnungszeiten, Anfahrt und Fotos finden auf einem vollen One-Pager mit On-Page-SEO Platz. Die Einrichtung des Google-Unternehmensprofils nennen die Paketangaben erst bei Business (4.500 €), und auch dort gibt es Kauf-Knöpfe je Produkt, aber keinen Warenkorb für Online-Bestellungen.

Lite

Landing Page

790 €

  • ✓1 fokussierte Seite
  • ✓Mobile-first, schnell geladen
  • ✓Texte im Feinschliff
  • ✓fertig in 3 bis 5 Tagen
Anfragen →

Starter

One-Pager

1.490 €

  • ✓Voller One-Pager
  • ✓Verkaufstexte und Basis-SEO
  • ✓Konkurrenz-Check der Top 3
  • ✓fertig in rund einer Woche
Anfragen →

Marke

Brand Site

2.900 €

  • ✓Mehrseitig, eigenes Logo
  • ✓Echtes SEO mit Schema.org
  • ✓Lead-Magnet-Funnel
  • ✓fertig in 2 bis 3 Wochen
Anfragen →

Business

Vollausstattung

4.500 €

  • ✓Bis 8 Seiten, mehrsprachig
  • ✓Produkt-Schaufenster mit Stripe
  • ✓Eigene KI-Bildwelt
  • ✓fertig in 4 bis 6 Wochen
Anfragen →

Danach auf Wunsch: Technik-Pflege ab 49 € im Monat oder laufende Sichtbarkeit ab 299 € im Monat, beides monatlich kündbar.

Noch Fragen?

Häufige Fragen von
Restaurants und Cafés

Was kostet eine Website für Restaurants und Cafés?

Die Preise stehen vorher schriftlich fest: Landing Page ab 790 €, One-Pager ab 1.490 €, mehrseitige Marken-Website ab 2.900 €, Vollausstattung ab 4.500 €. Das sind Endpreise, es kommt keine Umsatzsteuer obendrauf. Für ein einzelnes Restaurant oder Café passt meist Starter (One-Pager, 1.490 €): Karte, Öffnungszeiten, Anfahrt und Fotos finden auf einem vollen One-Pager mit On-Page-SEO Platz. Die Einrichtung des Google-Unternehmensprofils nennen die Paketangaben erst bei Business (4.500 €), und auch dort gibt es Kauf-Knöpfe je Produkt, aber keinen Warenkorb für Online-Bestellungen.

Müssen wir Allergene angeben?

Im Lokal ja: Für lose Ware verlangt die Lebensmittelinformations-Verordnung Angaben zu Allergenen. Auf der Website sind sie Pflicht, sobald dort kostenpflichtig bestellt werden kann, sonst freiwillig, aber hilfreich. Die Kennzeichnung bauen wir auf Wunsch direkt in die Karte ein.

Wir ändern die Karte ständig. Ist das ein Problem?

Nein, dafür wird die Karte so gebaut, dass ihr Gerichte und Preise selbst ändern könnt. Wer das nicht selbst machen will, gibt es ins Care-Paket, dann pflege ich die Änderungen.

Müssen die Preise auf der Website schon Umsatzsteuer und Bedienungsgeld enthalten?

Ja. Wer Gästen gegenüber mit Preisen wirbt, muss nach § 3 der Preisangabenverordnung Gesamtpreise nennen, also einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Für die Karte im Lokal schreibt § 13 derselben Verordnung ausdrücklich vor, dass Bedienungsgeld und alle Zuschläge im Preis enthalten sind. Ein Hinweis wie „zzgl. MwSt.“ oder ein Pflichtzuschlag, der erst auf der Rechnung steht, passt zu keiner der beiden Regeln.

Reicht der Hinweis „Allergene bitte beim Personal erfragen“?

Im Lokal nur, wenn mehr dahintersteht: § 4 LMIDV erlaubt die mündliche Auskunft nur, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten vorliegt, Gäste sie auf Nachfrage einsehen können und der Hinweis im Lokal genau das sagt. Auf einer Website mit kostenpflichtiger Bestellung reicht er nicht, denn nach Art. 14 LMIV müssen die Angaben vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein. Für eine reine Info-Website gibt es keine solche Pflicht.

Baust du mit WordPress?

Nein. Ich baue mit Astro, ohne Plugins und ohne Datenbank. Das bedeutet: nichts, was sich selbst aktualisieren muss, keine Plugin-Lücken, und schlanke Seiten, deren Ladezeit ich bei der Übergabe messe und dir zeige.

Und wenn die Seite steht, was passiert dann?

Auf Wunsch arbeite ich weiter: Technik-Pflege ab 49 € im Monat, oder Sichtbarkeit ab 299 € im Monat mit regelmäßigen Artikeln, Antworten auf Google-Bewertungen und einem Monatsreport. Beides ist monatlich kündbar und freiwillig.

Erster Schritt

Lass uns kurz
darüber reden

Erzähl mir in zwei Sätzen, worum es geht. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden und sage dir ehrlich, welches Paket passt, oder dass du gerade keins brauchst.

Oder zuerst der kostenlose Sichtbarkeits-Check deiner jetzigen Seite.