Webdesign · Fotografen
Websites für
Fotografen
Deine Bilder sind das Produkt, und genau dort liegt die Schwierigkeit: Große Galerien laden langsam, und wer zu lange auf das erste scharfe Bild wartet, klickt weiter. Ich baue Seiten, auf denen große Bilder trotzdem schnell erscheinen.
Festpreise ab 790 €, Endpreise ohne Umsatzsteuer · Pakete ansehen ↓
Kennst du das?
Drei typische Stolpersteine
für Fotografen
Die Galerie lädt ewig, besonders am Handy und unterwegs.
Die Seite zeigt alles von Hochzeit bis Industrie, dadurch wirkt niemand als Spezialist.
Preise fehlen ganz, deshalb kommen Anfragen von Leuten mit völlig anderem Budget.
Das gehört drauf
Was eine Seite für Fotografen
wirklich können muss
- ✓ Bilder in mehreren Größen ausgeliefert, damit das Handy nicht die volle Auflösung lädt
- ✓ Klare Spezialisierung im Vordergrund, alles andere darunter
- ✓ Preise oder wenigstens ein Ab-Preis je Art von Auftrag
- ✓ Verfügbarkeit und Anfragezeitraum, gerade bei Hochzeiten
- ✓ Ein Wort zu Nutzungsrechten, das erspart später Diskussionen
Pflicht und Praxis
Was auf die Website eines Fotografie-Betriebs gehört
Wer Porträts oder Hochzeiten fotografiert, zeigt gern Beispielbilder im Portfolio. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse aber nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden, bei Hochzeiten also grundsätzlich auch mit Einwilligung erkennbarer Gäste. Eine Form schreibt § 22 dafür nicht vor. Schriftlich im Auftrag festgehalten, lässt sich die Einwilligung später aber belegen.
Ausnahmen nennt § 23 KunstUrhG, etwa Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Personen als bloßes Beiwerk neben einer Landschaft und Bilder von Versammlungen. Bildnisse, die auf Bestellung angefertigt wurden, nimmt die Ausnahme für Kunstinteressen ausdrücklich aus. Jede Ausnahme endet, wo berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzt werden. Bei Auftragsarbeiten bleibt die Einwilligung deshalb in der Regel nötig.
Umgekehrt ist, wer ein Foto als Werk schafft, nach § 7 UrhG dessen Urheber, und einfache Lichtbilder schützt § 72 UrhG entsprechend. § 13 UrhG gibt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft: Der Urheber bestimmt, ob und mit welcher Bezeichnung seine Bilder versehen werden. Wie die Nennung aussehen soll, etwa „Foto: Name“, lässt sich im Auftrag festhalten.
Fotografen stehen als Nummer 38 in Abschnitt 1 der Anlage B der Handwerksordnung, den zulassungsfreien Handwerken. Ein Meisterbrief ist dafür nicht nötig. Wer Fotografie handwerksmäßig als stehendes Gewerbe betreibt, muss den Beginn nach § 18 HwO aber der Handwerkskammer anzeigen. Ob das auf den eigenen Betrieb zutrifft, klärt im Einzelfall die Kammer.
Für die Kreise Segeberg, Pinneberg und Stormarn ist nach eigener Angabe die Handwerkskammer Lübeck zuständig, sie trägt zulassungsfreie Handwerke in ihr Gewerbeverzeichnis ein. Unabhängig davon braucht jede geschäftliche Website ein Impressum nach § 5 DDG: Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, bei juristischen Personen wie einer GmbH zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, dazu Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit vorhanden.
Einordnung, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall klärt das die zuständige Kammer oder eine Kanzlei. Stand: 27.09.2026.
Klare Preise
Vier Pakete,
Endpreise
Der Preis steht vorher schriftlich fest. Kein Stundensatz, kein „auf Anfrage", und keine Umsatzsteuer, die später dazukommt.
Wer klar spezialisiert ist, etwa nur auf Hochzeiten, kommt meist mit Starter (One-Pager, 1.490 €) aus: ein voller One-Pager mit allen wichtigen Abschnitten und On-Page-SEO, fertig in rund einer Woche. Mehrere Sparten wie Hochzeit, Business und Familie passen eher zu Marke (Brand Site, 2.900 €) mit bis zu 3 Unterseiten für Leistungen und einem Blog.
Lite
Landing Page
790 €
- ✓1 fokussierte Seite
- ✓Mobile-first, schnell geladen
- ✓Texte im Feinschliff
- ✓fertig in 3 bis 5 Tagen
Starter
One-Pager
1.490 €
- ✓Voller One-Pager
- ✓Verkaufstexte und Basis-SEO
- ✓Konkurrenz-Check der Top 3
- ✓fertig in rund einer Woche
Marke
Brand Site
2.900 €
- ✓Mehrseitig, eigenes Logo
- ✓Echtes SEO mit Schema.org
- ✓Lead-Magnet-Funnel
- ✓fertig in 2 bis 3 Wochen
Business
Vollausstattung
4.500 €
- ✓Bis 8 Seiten, mehrsprachig
- ✓Produkt-Schaufenster mit Stripe
- ✓Eigene KI-Bildwelt
- ✓fertig in 4 bis 6 Wochen
Danach auf Wunsch: Technik-Pflege ab 49 € im Monat oder laufende Sichtbarkeit ab 299 € im Monat, beides monatlich kündbar.
Noch Fragen?
Häufige Fragen von
Fotografen
Was kostet eine Website für Fotografen?
Die Preise stehen vorher schriftlich fest: Landing Page ab 790 €, One-Pager ab 1.490 €, mehrseitige Marken-Website ab 2.900 €, Vollausstattung ab 4.500 €. Das sind Endpreise, es kommt keine Umsatzsteuer obendrauf. Wer klar spezialisiert ist, etwa nur auf Hochzeiten, kommt meist mit Starter (One-Pager, 1.490 €) aus: ein voller One-Pager mit allen wichtigen Abschnitten und On-Page-SEO, fertig in rund einer Woche. Mehrere Sparten wie Hochzeit, Business und Familie passen eher zu Marke (Brand Site, 2.900 €) mit bis zu 3 Unterseiten für Leistungen und einem Blog.
Werden meine Bilder für die Seite verkleinert?
Ja, und zwar automatisch in mehreren Größen. Das Handy bekommt eine kleine Fassung, der große Bildschirm eine große. Deine Originale bleiben unberührt, sichtbar bleibt die Qualität, nur die Ladezeit sinkt deutlich.
Kann ich neue Arbeiten selbst hochladen?
Ja. Die Galerie wird so gebaut, dass du Bilder selbst tauschen kannst, ohne mich. Beim Übergabe-Call zeige ich es dir. Wer es lieber abgibt, bucht das Care-Paket und schickt die Bilder einfach per Mail.
Darf ich Hochzeitsbilder meiner Kundinnen und Kunden als Referenz auf die Website stellen?
Grundsätzlich nur mit Einwilligung. Das Recht am eigenen Bild verlangt sie für Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung, und zwar von jeder abgebildeten Person, bei Hochzeiten also auch von erkennbaren Gästen. Eine bestimmte Form schreibt das Kunsturhebergesetz nicht vor. Hältst du im Auftrag schriftlich fest, welche Bilder wo gezeigt werden dürfen, kannst du die Einwilligung später belegen. Im Einzelfall klärt das eine Anwaltskanzlei.
Kann ich verlangen, dass mein Name unter meinen Bildern steht, wenn andere sie verwenden?
Ja, grundsätzlich. Das Urheberrechtsgesetz gibt dir das Recht auf Anerkennung deiner Urheberschaft, und du bestimmst, ob und mit welcher Bezeichnung deine Bilder versehen werden. Dieses Recht steht dir kraft Gesetzes zu, nicht erst durch einen Vertrag. Damit Kundinnen und Kunden wissen, wie sie dich nennen sollen, lohnt sich trotzdem ein Satz dazu im Auftrag, etwa „Foto: Vorname Nachname“. Im Einzelfall klärt das eine Anwaltskanzlei.
Baust du mit WordPress?
Nein. Ich baue mit Astro, ohne Plugins und ohne Datenbank. Das bedeutet: nichts, was sich selbst aktualisieren muss, keine Plugin-Lücken, und schlanke Seiten, deren Ladezeit ich bei der Übergabe messe und dir zeige.
Und wenn die Seite steht, was passiert dann?
Auf Wunsch arbeite ich weiter: Technik-Pflege ab 49 € im Monat, oder Sichtbarkeit ab 299 € im Monat mit regelmäßigen Artikeln, Antworten auf Google-Bewertungen und einem Monatsreport. Beides ist monatlich kündbar und freiwillig.
Erster Schritt
Lass uns kurz
darüber reden
Erzähl mir in zwei Sätzen, worum es geht. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden und sage dir ehrlich, welches Paket passt, oder dass du gerade keins brauchst.
Oder zuerst der kostenlose Sichtbarkeits-Check deiner jetzigen Seite.
Andere Branchen
Ich baue auch für
diese Berufe
Deine Branche ist nicht dabei? Schreib mir trotzdem, die Arbeitsweise ist dieselbe.