EU-KI-Gesetz: Ab 2. August gelten Transparenzpflichten auch für kleine Unternehmen
Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Täuschend echte KI-Bilder und bestimmte KI-Texte brauchen dann einen sichtbaren Hinweis. Was das für Selbstständige bedeutet.
Korrektur vom 19.09.2026. Diese Meldung ist vom 04.07.2026, also von vor dem Stichtag. Fünf Angaben darin waren zu grob und sind jetzt nach dem Gesetzestext berichtigt: der Bußgeldrahmen für kleine Unternehmen, welche Texte einen Hinweis brauchen, was als Deepfake gilt, wen die Chatbot-Pflicht trifft und wer die maschinenlesbare Kennzeichnung setzen muss. Das ist eine Einordnung nach dem Gesetzestext, keine Rechtsberatung.
Vier Wochen bis zur Pflicht: Ab dem 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act verbindlich in Kraft und betreffen auch Selbstständige und kleine Unternehmen, die KI beruflich einsetzen. Sie gelten nicht für jedes KI-Bild und jeden KI-Text, sondern für bestimmte Fälle: täuschend echte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Der Bußgeldrahmen steht in Artikel 99 der KI-Verordnung: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, und zwar der höhere der beiden Werte. Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups gilt dagegen nach Absatz 6 der niedrigere Wert.
Was ab dem 2. August konkret gilt

Die neue Regel richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer KI beruflich einsetzt, also auch die Selbstständige, die für ihr Geschäft postet. Wer KI rein privat nutzt, ist nicht erfasst (Artikel 3 Nummer 4). Konkret:
- KI-Chatbots müssen als solche erkennbar sein. Diese Pflicht trifft nach Artikel 50 Absatz 1 den Anbieter des Systems, also den Hersteller des Chatbots. Sie entfällt, wenn für eine verständige Person ohnehin offensichtlich ist, dass eine Maschine antwortet. Wer ein fremdes Chat-Fenster auf der Website einbindet, sollte trotzdem darauf achten, dass der Hinweis dort erscheint.
- KI-generierte Texte brauchen einen Hinweis, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Der Hinweis entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft oder redaktionell bearbeitet hat und zugleich eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt (Artikel 50 Absatz 4). Eine bloße Rechtschreibprüfung reicht dafür laut EU-Kommission nicht.
- KI-Bilder, Videos und Tonaufnahmen brauchen einen Hinweis, wenn sie als Deepfake gelten. Das sind nach Artikel 3 Nummer 60 Inhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Es geht also nicht nur um echte Personen. Bei offensichtlich künstlerischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis in geeigneter Form, der das Werk nicht stört.
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten laut TÜV Rheinland Consulting erleichterte Dokumentations- und Berichtspflichten, sofern von ihrer KI-Nutzung keine erhebliche Sicherheitsgefahr ausgeht. Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle.
Warum das jetzt relevant wird
Stand: 2026-07-04 sind laut Börse Express 56 Prozent der deutschen Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Gerade für kleine Betriebe und Soloselbstständige fehlt häufig der Überblick, welche eigenen Tools und Inhalte überhaupt unter die neue Regel fallen.
Typische Stolperfallen in der Praxis:
- KI-generierte Produktfotos auf der Website ohne Hinweis
- Automatisierte Antworten im Kontaktformular, die wie menschliche Texte wirken
- Artikel zu Themen von öffentlichem Interesse, die überwiegend KI-geschrieben sind und ohne echte redaktionelle Prüfung erscheinen
Die maschinenlesbare Kennzeichnung, etwa ein digitales Wasserzeichen, ist nach Artikel 50 Absatz 2 Sache des Anbieters, also des KI-Werkzeugs selbst. Wer ein solches Werkzeug nutzt, muss hier nichts nachrüsten. Für Werkzeuge, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt diese Pflicht nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 erst ab dem 2. Dezember 2026. Der sichtbare Hinweis bei Deepfakes bleibt davon unberührt, den muss weiterhin setzen, wer das Bild veröffentlicht.
Was kleine Betriebe jetzt konkret tun können
Die Grundmaßnahmen sind überschaubar. Ausgangspunkt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Tools erzeugen Inhalte oder führen Gespräche mit Kundinnen und Kunden? Dann an drei Punkten ansetzen:
- Chatbots und automatisierte Formulare mit einem sichtbaren Hinweis versehen (“Dieser Assistent wird durch KI unterstützt”).
- Täuschend echte KI-Bilder auf der Website und in Marketingmaterialien mit einem kurzen Hinweis kennzeichnen. Bei erkennbaren Illustrationen ist das keine Pflicht, schadet aber nicht.
- Content-Prozesse dokumentieren, damit im Zweifel nachgewiesen werden kann, welche Inhalte KI-unterstützt erstellt wurden.
Für die meisten kleinen Unternehmen ist die technische Umsetzung in einem halben Tag erledigt. Der aufwendigere Teil ist die Bestandsaufnahme: Viele merken dabei erst, wie viele Bereiche ihrer Website KI-Inhalte enthalten.
Wer Unterstützung bei dieser Bestandsaufnahme sucht oder wissen möchte, wie eine professionelle und konforme Website-Strategie aussieht, findet auf der Seite Websites eine Übersicht der Webdesign- und GEO-Pakete und kann direkt über die Kontaktseite eine Anfrage stellen.
Stand der Korrektur: 19.09.2026. Quellen für die Rechtslage: der Text der KI-Verordnung beim AI Act Service Desk der EU-Kommission und die Fragen und Antworten der Kommission zu Artikel 50.