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Volha · Tomilin

EU-KI-Gesetz: Ab 2. August gelten Transparenzpflichten auch für kleine Unternehmen

Ab 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. KI-Chatbots, KI-Texte und KI-Bilder auf der eigenen Website müssen klar gekennzeichnet sein. Was das für Selbstständige und kleine Betriebe konkret bedeutet.

Vier Wochen bis zur Pflicht: Ab dem 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act verbindlich in Kraft und betreffen auch Selbstständige und kleine Unternehmen, die auf ihrer Website KI einsetzen. Wer einen KI-Chatbot betreibt, KI-generierte Texte veröffentlicht oder KI-Bilder zeigt, muss das für Besucherinnen und Besucher sichtbar machen. Bei Verstößen drohen laut rdp-law.de Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Was ab dem 2. August konkret gilt

Dokument mit Siegel und KI-Symbol fuer die Transparenzpflicht

Die neue Regel richtet sich an alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren oder Inhalte erzeugen. Konkret:

  • KI-Chatbots müssen als solche erkennbar sein. Wer einen automatisierten Assistenten auf der Website betreibt, muss Nutzerinnen und Nutzer klar darauf hinweisen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren.
  • KI-generierte Texte, Bilder, Videos und Audiodateien brauchen eine Kennzeichnung, wenn sie einer breiten oder unbestimmten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Deepfakes (fotorealistisch veränderte Bild- oder Videoaufnahmen realer Personen) müssen explizit als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte ausgewiesen sein.

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten laut TÜV Rheinland Consulting erleichterte Dokumentations- und Berichtspflichten, sofern von ihrer KI-Nutzung keine erhebliche Sicherheitsgefahr ausgeht. Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle.

Warum das jetzt relevant wird

Stand: 2026-07-04 sind laut Börse Express 56 Prozent der deutschen Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet. Gerade für kleine Betriebe und Soloselbstständige fehlt häufig der Überblick, welche eigenen Tools und Inhalte überhaupt unter die neue Regel fallen.

Typische Stolperfallen in der Praxis:

  • KI-generierte Produktfotos auf der Website ohne Hinweis
  • Automatisierte Antworten im Kontaktformular, die wie menschliche Texte wirken
  • Blog-Artikel, die vollständig oder überwiegend KI-geschrieben sind und nach außen als eigene Texte erscheinen

Die Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung und zum Einsatz digitaler Wasserzeichen bei KI-Inhalten kommt laut ad-hoc-news.de ebenfalls mit dem 2. August. Wer KI-Bilder in Werbemitteln oder auf der Website einsetzt, sollte prüfen, ob das eingesetzte Tool diese Wasserzeichen automatisch setzt oder ob das manuell nachgerüstet werden muss.

Was kleine Betriebe jetzt konkret tun können

Die Grundmaßnahmen sind überschaubar. Ausgangspunkt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Tools erzeugen Inhalte oder führen Gespräche mit Kundinnen und Kunden? Dann an drei Punkten ansetzen:

  1. Chatbots und automatisierte Formulare mit einem sichtbaren Hinweis versehen (“Dieser Assistent wird durch KI unterstützt”).
  2. KI-generierte Bilder und Grafiken auf der Website und in Marketingmaterialien mit einem kurzen Hinweis kennzeichnen.
  3. Content-Prozesse dokumentieren, damit im Zweifel nachgewiesen werden kann, welche Inhalte KI-unterstützt erstellt wurden.

Für die meisten kleinen Unternehmen ist die technische Umsetzung in einem halben Tag erledigt. Der aufwendigere Teil ist die Bestandsaufnahme: Viele merken dabei erst, wie viele Bereiche ihrer Website KI-Inhalte enthalten.

Wer Unterstützung bei dieser Bestandsaufnahme sucht oder wissen möchte, wie eine professionelle und konforme Website-Strategie aussieht, findet auf der Startseite eine Übersicht der Webdesign- und GEO-Pakete und kann direkt über die Kontaktseite eine Anfrage stellen.

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