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Volha · Tomilin

06. Juli 2026

Barrierefreie Website: Pflicht ab 2025/2026, was kleine Unternehmen wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab Juni 2025 für neue Websites und ab 2030 für bestehende. Wer betroffen ist, was konkret umgesetzt werden muss und was das kostet.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland. Wer eine neue Website betreibt und damit Produkte oder Dienstleistungen verkauft, muss die Anforderungen bereits jetzt erfüllen. Für bestehende Websites läuft eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030.

Keine Panik, aber auch kein “abwarten”. Die Frist klingt weit entfernt, bis dahin aber ist jede neue Website, die gebaut oder überarbeitet wird, sofort betroffen.

Wer ist ausgenommen, wer nicht?

Das ist die wichtigste Frage zuerst. Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbrauchern gegenüber Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ausdrücklich ausgenommen sind Kleinstunternehmen, also Betriebe mit:

  • weniger als 10 Mitarbeitenden, und
  • einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro

Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen. Ein Selbstständiger mit einer Person oder ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitenden und 1,8 Millionen Umsatz liegt unter der Schwelle.

Größere Betriebe, Agenturen, Dienstleister mit mehr als zehn Mitarbeitenden oder mehr als zwei Millionen Umsatz sind hingegen direkt betroffen, auch wenn sie sich “klein” fühlen.

Was konkret umgesetzt werden muss

Das BFSG orientiert sich an den WCAG-2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), Konformitätsstufe AA. Das klingt technisch, lässt sich aber auf konkrete Maßnahmen herunterbrechen:

Kontraste und Farben Texte müssen ausreichenden Farbkontrast zum Hintergrund haben. Das betrifft besonders dünne Schriften auf hellen Flächen, aber auch CTA-Buttons und Icons.

Alternativtexte für Bilder Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder werden leer ausgezeichnet (alt=""), damit Screenreader sie überspringen.

Tastaturnavigation Die gesamte Website muss ohne Maus bedienbar sein. Wer noch nie die Tab-Taste benutzt hat, um durch eine Website zu navigieren: genau das prüfen Accessibility-Tools als erstes.

Klare Struktur Überschriften müssen hierarchisch verwendet werden (H1, H2, H3), nicht als Stilmittel. Formulare brauchen beschriftete Felder. Fehlermeldungen müssen verständlich und nicht nur über Farbe kommuniziert werden.

Videos und Audio Eingebettete Videos brauchen Untertitel, Audioinhalte eine Textalternative.

Barrierefreiheitserklärung Ab einer bestimmten Schwelle ist eine öffentlich zugängliche Erklärung auf der Website Pflicht, in der beschrieben wird, welche Anforderungen erfüllt sind und was noch aussteht.

Was das in der Praxis bedeutet

Eine von Grund auf neu gebaute Website kann alle diese Anforderungen von Anfang an erfüllen, wenn der Auftraggeber das einfordert und der Anbieter sie kennt. Der Mehraufwand gegenüber einer “normalen” Website ist dabei überschaubar.

Schwieriger wird es bei bestehenden Websites, die über Jahre gewachsen sind: alte Baukästen ohne barrierefreie Ausgabe, Theme-Vorlagen mit schlechten Kontrasten, Dutzende Bilder ohne Alt-Text, Formulare ohne Labels. Das nachzurüsten kostet je nach System und Umfang deutlich mehr, als es von vornherein richtig zu bauen.

Ein realistischer Blick lohnt sich: Wer eine Website ohnehin modernisieren will, sollte das jetzt tun und Barrierefreiheit von Anfang an einplanen, nicht als späteres Pflichtupdate.

Der nächste Schritt

Wenn du nicht sicher bist, ob deine Website die Anforderungen erfüllt, oder du eine neue Seite planen möchtest, die das von Anfang an tut, begleite ich dich dabei.

In meinen Website-Paketen werden Barrierefreiheit und technische SEO gemeinsam gedacht, nicht als Extras, sondern als Grundlage. Schreib mir, wenn du konkret wissen willst, wo deine Seite steht und was als nächstes zu tun ist.

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Häufige Fragen

Gilt das BFSG wirklich für jeden kleinen Betrieb? +

Nein. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro sind vom BFSG ausgenommen. Für alle anderen Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, gilt das Gesetz.

Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht erfülle? +

Das BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände, ähnlich wie bei Datenschutzverstößen.

Wie teuer ist eine WCAG-konforme Website? +

Das hängt stark von der Ausgangslage ab. Eine von Grund auf barrierefreie neue Website kostet nicht zwingend mehr als eine herkömmliche, wenn die Anforderungen von Anfang an eingeplant werden. Bestehende Seiten müssen teilweise technisch und inhaltlich nachgebessert werden, was je nach Aufwand variiert.

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